Allgemeine Verkaufsbedingungen Magis-Pharma NV
Version 1.0 — 29. Oktober 2026
Artikel 1 — Identifikation und Begriffsbestimmungen
1.1 Magis-Pharma NV, Neerlandweg 24, 2610 Wilrijk (Antwerpen), Belgien, Unternehmensnummer 0644.784.239, RJP Antwerpen, Abteilung Antwerpen, E-Mail info@magis-pharma.be, Tel. +32 3 457 11 76 („Magis-Pharma“).
1.2 In diesen Bedingungen bedeutet:
- „Kunde“: jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Produkte bei Magis-Pharma bestellt;
- „Produkte“: pharmazeutische Ausgangsstoffe und Zubereitungen, kosmetische, biozide und technische Produkte, Verpackungsmaterial und alle anderen von Magis-Pharma gelieferten Waren;
- „Vertrag“: jeder Kaufvertrag zwischen Magis-Pharma und dem Kunden;
- „Schriftlich“: auch per E-Mail oder über den Webshop oder das Kundenportal von Magis-Pharma;
- „Magis Outlet“: der separate Outlet-Webshop von Magis-Pharma, in dem Produkte mit begrenzter Resthaltbarkeit zu Outlet-Preisen angeboten werden.
Artikel 2 — Geltungsbereich
2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Verträge, unabhängig vom Bestellweg (Webshop, Magis Outlet, E-Mail, Telefon oder Vertreter).
2.2 Magis-Pharma verkauft ausschließlich an Unternehmen im Sinne von Artikel I.1 Nr. 1 des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches. Der Kunde bestätigt, dass er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit handelt.
2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn sie auf seinen Dokumenten angegeben sind, es sei denn, Magis-Pharma akzeptiert sie ausdrücklich und Schriftlich.
2.4 Eine besondere Schriftliche Vereinbarung, etwa ein Rahmen-, Liefer- oder Qualitätsvertrag, hat Vorrang vor diesen Bedingungen, soweit sie davon abweicht. Im Übrigen bleiben diese Bedingungen anwendbar.
2.5 Magis-Pharma kann diese Bedingungen ändern. Die neue Fassung gilt für Bestellungen, die nach ihrer Veröffentlichung auf der Website oder nach Schriftlicher Mitteilung an den Kunden aufgegeben werden.
2.6 Für Bestellungen über das Magis Outlet gelten zusätzlich die besonderen Bedingungen von Artikel 20. Bei Widersprüchen hat Artikel 20 Vorrang.
Artikel 3 — Berechtigte Kunden und regulierte Produkte
3.1 Produkte, deren Verkauf gesetzlich beschränkt ist, etwa pharmazeutische Ausgangsstoffe, Arzneimittel, Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe, werden nur an Kunden geliefert, die sie rechtmäßig erwerben dürfen.
3.2 Der Kunde legt auf erstes Verlangen einen Nachweis seiner Berechtigung vor, etwa seine Apothekenzulassung oder seine Zulassungsnummer der Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAAG). Er meldet jede Änderung (Übertragung, Aussetzung oder Schließung) unverzüglich.
3.3 Für Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Bestellscheine und Erklärungen, etwa eine Endverbleibserklärung. Ohne diese Dokumente liefert Magis-Pharma nicht.
3.4 Magis-Pharma kann eine Bestellung oder ein Kundenkonto ohne jede Entschädigung ablehnen oder aussetzen, wenn die Berechtigung nicht nachgewiesen ist oder begründete Zweifel an der rechtmäßigen Verwendung bestehen.
Artikel 4 — Angebote und Vertragsschluss
4.1 Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Kataloge, Preislisten und Informationen auf der Website sind unverbindlich.
4.2 Eine Bestellung des Kunden ist ein Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn Magis-Pharma die Bestellung Schriftlich bestätigt oder, mangels Bestätigung, liefert.
4.3 Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Kunde seine Bestellung kostenlos zurückziehen.
4.4 Zusagen von Vertretern binden Magis-Pharma erst nach Schriftlicher Bestätigung durch Magis-Pharma.
4.5 Magis-Pharma darf Teillieferungen vornehmen und diese gesondert in Rechnung stellen.
Artikel 5 — Preise
5.1 Die Preise verstehen sich in Euro, ohne MwSt. und ohne sonstige Steuern, Abgaben oder Verbrauchsteuern, sofern nicht anders angegeben. Die Standardverpackung ist inbegriffen.
5.2 Es gelten die Preise am Tag des Vertragsschlusses.
5.3 Versandkosten und ein etwaiger Mindestbestellwert sind im Webshop oder im Angebot angegeben (derzeit 25 € bei Bestellungen unter 150 €, zzgl. MwSt.).
5.4 Bei Lieferungen, die mehr als 3 Monate nach Vertragsschluss erfolgen, kann Magis-Pharma den Preis an nachweisbare Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Energie, Transport, Steuern oder Wechselkursen anpassen. Sie teilt dies Schriftlich mit. Der Kunde kann die betreffenden Mengen innerhalb von 8 Tagen nach dieser Mitteilung kostenlos stornieren.
5.5 Ein gewährter Rabatt gilt nur für die betreffende Bestellung und begründet keinen Anspruch auf Rabatte bei späteren Bestellungen.
Artikel 6 — Lieferung und Gefahrübergang
6.1 Magis-Pharma liefert an die vom Kunden angegebene Adresse (DAP, Incoterms® 2020), sofern nicht anders vereinbart.
6.2 Lieferfristen sind unverbindlich. Eine angemessene Verzögerung berechtigt weder zu Schadensersatz noch zur Auflösung des Vertrags. Überschreitet die Verzögerung 30 Tage, kann der Kunde den verzögerten Teil nach Schriftlicher Inverzugsetzung kostenlos stornieren.
6.3 Die Gefahr geht mit der Lieferung auf den Kunden über, auch wenn der Eigentumsvorbehalt nach Artikel 13 noch gilt.
6.4 Der Kunde sorgt dafür, dass eine befugte Person die Lieferung während der Öffnungszeiten entgegennimmt. Temperaturempfindliche Produkte lagert er sofort gemäß den Bedingungen auf dem Etikett ein. Mehrkosten aufgrund einer nicht möglichen Lieferung trägt der Kunde.
6.5 Die auf dem Lieferschein angegebenen Mengen gelten bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis. Abweichungen innerhalb der Toleranzen der anwendbaren Spezifikation oder des anwendbaren Arzneibuchs stellen keine Vertragswidrigkeit dar.
Artikel 7 — Prüfung bei Erhalt und Reklamationen
7.1 Der Kunde prüft die Produkte bei Erhalt auf sichtbare Schäden, Fehlmengen, falsche Produkte und, bei temperaturempfindlichen Produkten, auf die Temperaturindikatoren.
7.2 Sichtbare Mängel und Fehlmengen vermerkt der Kunde in Anwesenheit des Spediteurs auf dem Lieferschein. Er meldet sie Schriftlich innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung, mit Fotos und Chargennummer. Andernfalls gelten die Produkte als ohne sichtbare Mängel angenommen.
7.3 Versteckte Mängel meldet der Kunde Schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch bis zum Verfalldatum der Charge.
7.4 Beanstandungen einer Rechnung meldet der Kunde Schriftlich und begründet innerhalb von 8 Tagen nach dem Rechnungsdatum.
7.5 Qualitätsreklamationen sind an info@magis-pharma.be zu richten, mit Produktname, Chargennummer, Beschreibung und nach Möglichkeit einer Probe. Magis-Pharma bearbeitet sie gemäß ihrem Qualitätssystem und informiert den Kunden über das Ergebnis.
7.6 Eine Reklamation schiebt die Zahlung des nicht beanstandeten Teils der Rechnung nicht auf.
Artikel 8 — Vertragsmäßigkeit und Gewährleistung
8.1 Magis-Pharma gewährleistet, dass die Produkte bei Lieferung ihrer Spezifikation entsprechen. Pharmazeutische Ausgangsstoffe entsprechen darüber hinaus dem Analysenzertifikat der Charge und der anwendbaren Monographie (Ph. Eur. oder das angegebene Arzneibuch). Diese Gewährleistung gilt bis zum Verfalldatum, sofern die Produkte gemäß den Bedingungen auf dem Etikett gelagert und gehandhabt werden.
8.2 Die Gewährleistung gilt nicht bei unsachgemäßer Lagerung, Handhabung oder Beförderung durch den Kunden oder in seinem Auftrag, bei Verarbeitung oder Vermischung, bei Verwendung nach dem Verfalldatum oder bei Verwendung entgegen dem Etikett oder den Anweisungen.
8.3 Produkte, die nicht von pharmazeutischer Qualität sind, etwa technische, kosmetische oder biozide Produkte, sind nicht zur Verwendung in Arzneimitteln oder zum menschlichen Verzehr bestimmt. Magis-Pharma gewährleistet nicht, dass sie dafür geeignet sind.
8.4 Ist eine Reklamation begründet, wählt Magis-Pharma zwischen Ersatz, Nachlieferung, Gutschrift oder Erstattung des Preises der vertragswidrigen Produkte, unbeschadet Artikel 10.
Artikel 9 — Verantwortung des Kunden
9.1 Der Kunde wählt die Produkte selbst entsprechend dem vorgesehenen Verwendungszweck aus. Als Apotheker ist er für die Herstellung, Qualitätskontrolle, Etikettierung und Abgabe der Zubereitungen verantwortlich, die er mit den Produkten herstellt, gemäß den geltenden Vorschriften und der guten Praxis.
9.2 Der Kunde lagert und handhabt die Produkte gemäß dem Etikett und der Guten Vertriebspraxis. Er gewährleistet die Rückverfolgbarkeit (Chargennummern) während der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer.
9.3 Bei einem Rückruf oder einer Sperrung wirkt der Kunde in vollem Umfang mit: Abgabe stoppen, Bestand unter Quarantäne stellen, Produkte zurücksenden und, sofern die Behörde dies verlangt, Patienten informieren. Die Kosten eines Rückrufs aufgrund eines Mangels, der Magis-Pharma zuzurechnen ist, trägt Magis-Pharma in den Grenzen von Artikel 10.
Artikel 10 — Haftung
10.1 Die Haftung von Magis-Pharma ist, aus welchem Grund auch immer, auf den in Rechnung gestellten Betrag ohne MwSt. der betreffenden Produkte begrenzt.
10.2 Magis-Pharma haftet nicht für mittelbare Schäden, etwa entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Kundenverlust, Rufschädigung oder Ansprüche Dritter.
10.3 Diese Beschränkungen gelten nicht bei Betrug, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Magis-Pharma oder ihren Erfüllungsgehilfen, bei Tod oder Körperverletzung durch ihr Verschulden oder wenn zwingendes Recht, etwa die Vorschriften über die Produkthaftung, eine solche Beschränkung verbietet.
10.4 Ein Schadensersatzanspruch muss innerhalb von 1 Jahr, nachdem der Kunde vom Schaden Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, gerichtlich geltend gemacht werden; andernfalls ist er ausgeschlossen.
Artikel 11 — Rücksendungen
11.1 Rücksendungen werden nur nach vorheriger Schriftlicher Zustimmung von Magis-Pharma und unter Angabe der Rücksendenummer angenommen.
11.2 Eine Rücksendung aus kommerziellen Gründen, ohne Mangel, ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung möglich, in der ungeöffneten und unbeschädigten Originalverpackung und mit Nachweis der ordnungsgemäßen Lagerung. Magis-Pharma beurteilt nach der Guten Vertriebspraxis, ob das Produkt wieder in den Bestand aufgenommen werden kann. Sie darf Bearbeitungskosten berechnen.
11.3 Von der kommerziellen Rücksendung ausgeschlossen sind: temperaturempfindliche Produkte, Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe, Produkte, die auf Wunsch des Kunden hergestellt, verpackt oder bestellt wurden, sowie über das Magis Outlet gekaufte Produkte (Artikel 20).
11.4 Eine Rücksendung schiebt die Zahlungspflicht nicht auf. Nach Annahme der Rücksendung wird eine Gutschrift erstellt.
Artikel 12 — Zahlung
12.1 Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart.
12.2 Bei Zahlungsverzug sind von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung geschuldet:
- Zinsen in Höhe des Satzes nach Artikel 5 des belgischen Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Handelsverkehr;
- eine pauschale Entschädigung von 10 % des offenen Betrags, mindestens 40 €, unbeschadet des Anspruchs auf Ersatz höherer nachgewiesener Beitreibungskosten.
12.3 Teilzahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und danach auf die älteste offene Hauptforderung angerechnet.
12.4 Bleibt eine Rechnung nach einer Schriftlichen Mahnung unbezahlt, werden alle anderen offenen Rechnungen sofort fällig.
12.5 Bei Zahlungsverzug oder einer nachweisbaren Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden kann Magis-Pharma für weitere Lieferungen eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen. Sie kann Lieferungen bis zu deren Eingang aussetzen.
Artikel 13 — Eigentumsvorbehalt
13.1 Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Preises, der Zinsen und der Kosten Eigentum von Magis-Pharma.
13.2 Der Kunde darf die Produkte im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verwenden oder verarbeiten. Er darf unbezahlte Produkte weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
13.3 Der Kunde hält unbezahlte Produkte identifizierbar. Er meldet Pfändungen oder Ansprüche Dritter unverzüglich an Magis-Pharma.
13.4 Macht Magis-Pharma den Eigentumsvorbehalt geltend, gestattet der Kunde ihr, die Produkte abzuholen. Die abgeholten Produkte werden zu ihrem Wert zum Zeitpunkt der Abholung abzüglich der Kosten gutgeschrieben.
Artikel 14 — Stornierung durch den Kunden
14.1 Nach Vertragsschluss kann der Kunde nur mit Schriftlicher Zustimmung von Magis-Pharma stornieren.
14.2 Stimmt Magis-Pharma zu, erstattet der Kunde die bereits entstandenen Kosten, etwa speziell beschaffte Materialien, ausgeführte Arbeiten und Transport.
14.3 Produkte, die speziell für den Kunden hergestellt, verpackt oder bestellt werden, können nicht mehr storniert werden, sobald die Herstellung oder Beschaffung begonnen hat.
Artikel 15 — Aussetzung und Auflösung
15.1 Bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung einer Partei, etwa Nichtzahlung nach Mahnung, kann die andere Partei ihre Verpflichtungen aussetzen oder den Vertrag auflösen. Sie tut dies Schriftlich nach einer Inverzugsetzung, die mindestens 7 Tage zur Behebung der Pflichtverletzung einräumt. Dies geschieht ohne gerichtliches Eingreifen und unbeschadet des Anspruchs auf Schadensersatz.
15.2 Magis-Pharma kann Lieferungen ohne vorherige Mitteilung aussetzen, wenn das Gesetz oder eine Entscheidung einer zuständigen Behörde, etwa der FAAG, dies verlangt oder wenn die Berechtigung des Kunden (Artikel 3) entfällt.
Artikel 16 — Höhere Gewalt
16.1 Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung aufgrund von Umständen außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle. Beispiele sind Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Terrorismus, Streiks, Cyberangriffe, Ausfälle der Versorgung, Mangel an Rohstoffen oder Verpackungen, Ausfälle von Lieferanten oder Spediteuren sowie behördliche Maßnahmen wie Rückrufe oder Ein- und Ausfuhrbeschränkungen.
16.2 Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich. Die betroffenen Verpflichtungen ruhen, solange die höhere Gewalt andauert.
16.3 Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Teil des Vertrags Schriftlich ohne Entschädigung beenden. Bereits gelieferte Produkte bleiben zu bezahlen.
16.4 Bei Knappheit darf Magis-Pharma den verfügbaren Bestand angemessen auf ihre Kunden verteilen.
Artikel 17 — Personenbezogene Daten
Magis-Pharma verarbeitet personenbezogene Daten der Kontaktpersonen des Kunden als Verantwortliche für die Abwicklung von Bestellungen, die Rechnungsstellung, die Kundenbeziehung sowie ihre Qualitäts- und gesetzlichen Pflichten. Dies erfolgt gemäß der DSGVO und ihrer Datenschutzerklärung.
Artikel 18 — Verschiedenes
18.1 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Absicht möglichst nahekommt.
18.2 Die Nichtdurchsetzung eines Rechts gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.
18.3 Elektronische Nachrichten, Bestellungen über den Webshop und die elektronischen Aufzeichnungen von Magis-Pharma gelten bis zum Beweis des Gegenteils als Beweis.
18.4 Magis-Pharma darf den Vertrag an ein verbundenes Unternehmen oder bei vollständiger oder teilweiser Übertragung ihres Unternehmens übertragen, sofern sie den Kunden davon in Kenntnis setzt.
18.5 Diese Bedingungen liegen auf Niederländisch, Französisch, Englisch, Deutsch und Spanisch vor. Bei Widersprüchen ist die niederländische Fassung maßgebend.
Artikel 19 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1 Diese Bedingungen und jeder Vertrag unterliegen ausschließlich belgischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
19.2 Die Parteien bemühen sich zunächst um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten. Gelingt dies nicht, ist ausschließlich das Unternehmensgericht Antwerpen, Abteilung Antwerpen, zuständig.
Artikel 20 — Besondere Bedingungen Magis Outlet (Outlet-Shop)
20.1 Anwendung. Dieser Artikel gilt ausschließlich für Bestellungen über das Magis Outlet. Für diese Bestellungen hat er Vorrang vor den Artikeln 1 bis 19; im Übrigen bleiben diese Artikel anwendbar.
20.2 Begrenzte Haltbarkeit. Produkte im Magis Outlet haben eine Resthaltbarkeit von höchstens 7 Monaten bis zu ihrem Verfalldatum. Dieses Datum ist bei jedem Produkt im Magis Outlet Webshop angegeben.
20.3 Verantwortung des Kunden. Der Kunde prüft vor seiner Bestellung, ob er die Produkte vor diesem Datum verarbeiten kann. Die kurze Resthaltbarkeit ist kein Mangel und berechtigt weder zu Reklamation, Rücksendung, Preisminderung noch Schadensersatz. Die Gewährleistung nach Artikel 8.1 gilt bis zum angegebenen Datum. Die Verwendung nach diesem Datum erfolgt vollständig auf Gefahr des Kunden.
20.4 Outlet-Preise und Rabatte. Outlet-Preise gelten nur für die Produkte im Magis Outlet und nur solange der Vorrat reicht. Sie sind nicht mit anderen Aktionen, Rabattcodes, kundenspezifischen Rabatten oder Rabatten aus einem Rahmen- oder Liefervertrag kombinierbar. Outlet-Käufe zählen nicht für Staffel-, Treue- oder Umsatzrabatte im regulären Kanal.
20.5 Verfügbarkeit. Das Angebot gilt, solange der Vorrat reicht. Ist der Vorrat unzureichend, liefert Magis-Pharma die verfügbare Menge; die Auftragsbestätigung nennt die genaue Stückzahl. Es erfolgt keine Nachlieferung, und der Kunde bezahlt nur, was geliefert wird.
20.6 Getrennte Bestellung und Lieferung. Das Magis Outlet ist ein separater Webshop. Outlet-Bestellungen können nicht mit Bestellungen aus dem regulären Kanal kombiniert werden, auch nicht für die Versandkosten oder die Schwelle für die kostenfreie Lieferung. Geliefert wird nur innerhalb Belgiens. Die Versandkosten und die Schwelle für die kostenfreie Lieferung sind im Magis Outlet angegeben (derzeit 25 € bei Bestellungen unter 150 €, zzgl. MwSt.).
20.7 Keine Rückgabe. Outlet-Produkte werden nicht zurückgenommen und können nach der Auftragsbestätigung nicht storniert werden. Dies gilt nicht bei Transportschäden, Falschlieferungen, Fehlmengen oder Produkten, die nicht ihrer Spezifikation entsprechen (Artikel 8). Transportschäden, Falschlieferungen und Fehlmengen meldet der Kunde Schriftlich innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung, mit Fotos und Chargennummer; für versteckte Mängel gilt Artikel 7.3. Magis-Pharma wählt dann zwischen Ersatz, sofern der Vorrat es zulässt, und einer Gutschrift.